Ab dem zweiten Kind wird für alle weiteren Kinder ein Geschwisterrabatt von 10% gewährt. Für das erste Kind sind 100% zu bezahlen.
Der gemäss obigen Kriterien berechnete Tagesbeitrag wird entsprechend den gewünschten Betreuungstagen und Betreuungsgraden pro Woche hochgerechnet. Dann wird der errechnete Betrag mit dem
Faktor 4.2 (durchschnittliche Wochen pro Monat) multipliziert. Daraus ergibt sich die monatlich in Rechnung gestellte Monatspauschale.
Die effektiv gebuchten Betreuungstage werden gemäss dem beiliegenden Tarifblatt monatlich verrechnet.
Die Kosten der Betreuungsangebote werden durch Beiträge von Eltern, sowie durch allfällige Beiträge (einkommensabhängig) der Gemeinde Küttigen und Dritter getragen und richten sich nach den kantonalen gesetzlichen Vorgaben. Der Gemeinderat legt im Elternbeitragsreglement fest, in welcher Höhe die Subventionen durch die Gemeinde Küttigen erfolgen (einkommensabhängig). Die Tarifstruktur ist mehrstufig festgelegt und setzt einen Grund-Elternbeitrag fest.
https://www.kuettigen.ch/verwaltung/online-schalter.html/153/product/184